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Die Gera-Aue
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2024 der VG Gera-Aue

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue hat am 30.11.2023 die Haushaltssatzung 2024 der VG Gera-Aue in öffentlicher Sitzung beschlossen.

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Die Satzung wurde am 01.12.2023 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt.

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Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 03.01.2024 - eingegangen am 03.01.2024, AZ.: 092.51:902.58:6802/2024 rechtsaufsichtlich gewürdigt.

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Die Haushaltssatzung 2024 der VG Gera-Aue enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

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Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

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In der Zeit vom 22.01.2024 - 02.02.2024 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, in Gebesee zur Verfügung gehalten.

gez. Nessel

Gemeinschaftsvorsitzende

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Gera- Aue

Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2024

Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Gemeinschaftsversammlung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Einnahmen und Ausgaben

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

1.069.710 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

128.870 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahme

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt nicht festgesetzt.

§ 4

Umlage

Zur Deckung des Finanzbedarfs wird

1.

eine allgemeine Umlage

in Höhe von

132,50 EUR

je Einwohner

und

2.

eine investive Umlage

in Höhe von

7,80 EUR

je Einwohner

festgesetzt.

§ 5

Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 172.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Weitere Festlegungen

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 2.500 EUR des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten.

§ 7

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Gebesee, den 08.01.2024

Nessel

Gemeinschaftsvorsitzende