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Die Gera-Aue
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der VG Gera-AueAuslegung des Jahresabschlusses 2021 entsprechend § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Auslegung des Jahresabschlusses 2021 entsprechend § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue hat in ihrer Sitzung am 30.11.2023 folgenden einstimmigen Beschluss zum Jahresabschluss 2021 gefasst (518-72/11-2023):

„Die Gemeinschaftsversammlung stellt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41 zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 ThürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 fest.“

Der Beschluss der Gemeinschaftsversammlung über die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden für den Jahresabschluss 2021, der Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung, sowie der Jahresabschluss 2021 liegen ab dem 22.01.2024 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Kämmerei, Marktplatz 13, 99189 Gebesee, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.