Aufgrund der §§ 19 Abs. 1; 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. 08. 1993 (GVBl. S. 501) i. d. Fassung der Neubekanntmachung vom 28. 01. 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), hat die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue in der Sitzung am 30.11.2023 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue vom 26.01.2022 wird wie folgt geändert:
Im § 10 - Öffentliche Bekanntmachungen werden die Absätze 3 und 4 wie folgt neu gefasst:
(3) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung werden eine Woche vor der Sitzung öffentlich bekannt gegeben. Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden.
Auf den bekannt zu machenden Schriftstücken ist der Zeitraum des Aushangs zu vermerken. Auf bekannt gemachten Schriftstücken sind Ort und Zeit des Aushangs sowie Zeitpunkt der Abnahme unterschriftlich zu bescheinigen.
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.
Artikel 2
Der Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue vom 26.01.2022 in der ab Inkrafttreten dieser 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue an geltenden Fassung bekanntzumachen.
Artikel 3
Die 1. Satzung zur Änderung zur Hauptsatzung vom 26.01.2022 tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gebesee, den 08.01.2024
gez. Nessel
Gemeinschaftsvorsitzende
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist § 21 Abs. 4 ThürKO.“