Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt die Ge- meinschaftsversammlung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Einnahmen und Ausgaben
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.219.650 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 228.050 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahme
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt nicht festgesetzt.
§ 4
Umlage
Zur Deckung des Finanzbedarfs wird
| 1. | eine allgemeine Umlage in Höhe von 159,60 EUR je Einwohner und |
| 2. | eine investive Umlage in Höhe von 7,76 EUR je Einwohner |
festgesetzt.
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festlegungen
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 2.500 EUR des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten.
§ 7
Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Gebesee, den 08.01.2025
Nessel
Gemeinschaftsvorsitzende
II.
Abstimmergebnis:
| Anzahl der gesetzlichen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: | 11 + Vorsitzende |
| Anzahl der Anwesenden: | 10 + Vorsitzende |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
III.
Die Gemeinschaftsversammlung hat am 09.12.2024 die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschlossen.
| - | Die Satzung wurde am 12.12.2024 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt. |
| - | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 06.01.2025 - eingegangen am 07.01.2025 AZ.: 902.58:6802/2025 zur Kenntnis genommen. |
| - | Die Haushaltssatzung 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| - | Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. |
| - | In der Zeit vom 20.01.2025 bis 31.01.2025 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. |
| Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2025 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten. |
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“