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Die Gera-Aue
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue Landkreis Sömmerda für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt die Gemeinschaftsversammlung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Einnahmen und Ausgaben

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

1.254.710 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

230.370 EUR

ab.

(2) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2027 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

1.228.900 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

300.920 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahme

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigung

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird

im Haushaltsjahr 2026

auf

333.610 EUR

und

im Haushaltsjahr 2027

auf

0 EUR

festgesetzt

§ 4

Umlage

Zur Deckung des Finanzbedarfs werden in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 die Umlagen wie folgt festgesetzt:

1. Haushaltsjahr 2026

a.

eine allgemeine Umlage

in Höhe von

160,80 EUR

je Einwohner

und

b.

eine investive Umlage

in Höhe von

7,94 EUR

je Einwohner

festgesetzt.

2. Haushaltsjahr 2027

a.

eine allgemeine Umlage

in Höhe von

156,80 EUR

je Einwohner

und

b.

eine investive Umlage

in Höhe von

7,94 EUR

je Einwohner

festgesetzt.

§ 5

Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 auf je 200.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Weitere Festlegungen

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 2.500 EUR des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Gebesee, den 08.01.2026

Nessel

Gemeinschaftsvorsitzende

II.

Abstimmergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Mitglieder

der Gemeinschaftsversammlung:

11 + Vorsitzende

Anzahl der Anwesenden:

9 + Vorsitzende

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

III.

Die Gemeinschaftsversammlung hat am 09.12.2025 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 in öffentlicher Sitzung beschlossen.

-

Die Satzung wurde am 10.12.2025 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt.

-

Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 mit Schreiben vom 07.01.2026 - eingegangen am 07.01.2025 AZ.: 902.51:902.58:6802/2026-2027/M 12.12.2025 zur Kenntnis genommen.

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Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

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Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

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In der Zeit vom 26.01.2026 bis 06.02.2026 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Haushaltsjahr 2026 / 2027 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2026 / 2027 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten.

„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“