Der Gemeinderat Ringleben genehmigt die Niederschrift vom 23.05.2023 - öffentlicher Teil.
Abstimmung:
| 4 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Stimmenthaltung |
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Auf der Grundlage des § 22 III der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr.2 S.41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Ringleben in seiner Sitzung am 05.09.2023.
| 1. | Der Gemeinderat Ringleben nimmt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis. |
| 2. | Der Verwendung der Deckungsreserve zur Finanzierung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben in den Deckungskreisen 1 und 11 wird zugestimmt. |
| 3. | Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die in der Anlage aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung der Mehrausgaben bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis. |
| 4. | Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahme- und -ausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen. |
Abstimmung:
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltung |
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Der Gemeinderat Ringleben stellt gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 TkürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 fest.
Abstimmung:
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltung |
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Der Gemeinderat Ringleben entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127).
Abstimmung:
| 4 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltung |
Der Bürgermeister Herr Schmidt nimmt an der Abstimmung nicht teil.
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Der Gemeinderat Ringleben beschließt, die Ingenieurleistungen für den Straßenbau Leistungsphase 1 - 9 zur Maßnahme „Sanierung und Gestaltung Gartenstraße“, an das Ingenieurbüro Straßen- und Tiefbauprojekt GmbH aus Erfurt zu vergeben.
Die Honorierung erfolgt nach den Regeln der HOAI (Stand 10.07.2013), § 48 Verkehrsanlagen.
Abstimmung:
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltung |
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Der Gemeinderat Ringleben beschließt, die Ingenieurleistungen für die Straßenbeleuchtung Leistungsphase 2 - 8 zur Maßnahme „Sanierung und Gestaltung Gartenstraße“, an das Ingenieurbüro Straßen- und Tiefbauprojekt GmbH aus Erfurt zu vergeben. Die Honorierung erfolgt nach den Regeln der HOAI (Stand 10.07.2013), § 56 Technische Ausrüstung.
Abstimmung:
| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltung |