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Die Gera-Aue
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der 18. Sitzung des Gemeinderates Ringleben am 05.09.2023

Beschluss-Nr. 116-18/09-2023 GR
Genehmigung Niederschrift - öffentlicher Teil

Der Gemeinderat Ringleben genehmigt die Niederschrift vom 23.05.2023 - öffentlicher Teil.

Abstimmung:

4 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Stimmenthaltung

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Beschluss-Nr. 117-18/09-2023 GR
Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022

Auf der Grundlage des § 22 III der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr.2 S.41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Ringleben in seiner Sitzung am 05.09.2023.

1.

Der Gemeinderat Ringleben nimmt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis.

2.

Der Verwendung der Deckungsreserve zur Finanzierung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben in den Deckungskreisen 1 und 11 wird zugestimmt.

3.

Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die in der Anlage aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung der Mehrausgaben bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis.

4.

Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahme- und -ausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen.

Abstimmung:

5 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltung

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Beschluss-Nr. 118-18/09-2023
Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021

Der Gemeinderat Ringleben stellt gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 TkürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 fest.

Abstimmung:

5 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltung

 — 

Beschluss-Nr. 119-18/09-2023 GR
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021

Der Gemeinderat Ringleben entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127).

Abstimmung:

4 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltung

Der Bürgermeister Herr Schmidt nimmt an der Abstimmung nicht teil.

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Beschluss-Nr. 120-18/09-2023 GR
Vergabe von Ingenieurleistungen Straßenbau LPH 1-9

Der Gemeinderat Ringleben beschließt, die Ingenieurleistungen für den Straßenbau Leistungsphase 1 - 9 zur Maßnahme „Sanierung und Gestaltung Gartenstraße“, an das Ingenieurbüro Straßen- und Tiefbauprojekt GmbH aus Erfurt zu vergeben.

Die Honorierung erfolgt nach den Regeln der HOAI (Stand 10.07.2013), § 48 Verkehrsanlagen.

Abstimmung:

5 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltung

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Beschluss-Nr. 121-18/09-2023 GR
Vergabe von Ingenieurleistungen Straßenbeleuchtung LPH 2 - 8

Der Gemeinderat Ringleben beschließt, die Ingenieurleistungen für die Straßenbeleuchtung Leistungsphase 2 - 8 zur Maßnahme „Sanierung und Gestaltung Gartenstraße“, an das Ingenieurbüro Straßen- und Tiefbauprojekt GmbH aus Erfurt zu vergeben. Die Honorierung erfolgt nach den Regeln der HOAI (Stand 10.07.2013), § 56 Technische Ausrüstung.

Abstimmung:

5 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Stimmenthaltung