Der Gemeinderat der Gemeinde Andisleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.07.2025 den Entwurf zur o.a. 1. Änderung des Bebauungsplans bewilligt. In der gleichen Sitzung hat die Gemeinde Andisleben die öffentliche Auslegung des o.a. Entwurfs beschlossen und somit das gesetzlich erforderliche Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „2/91 Andislebener Kreuz 1. Änderung 2025“ der Gemeinde Andisleben im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB eingeleitet. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem mit veröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 2/91“Andislebenrer Kreuz“ (Aufstellungsbeschluss vom 22.07 1991) ist rechtskräftig. Es liegt eine Genehmigung (Aktenzeichen 21-4621.20 FR-030-GE/GI „Andislebener Kreuz“) vom 09.06.1993 durch das Thüringer Landesverwaltungsamtes vor. Die Gemeinde Andisleben möchte nun diesen Plan ändern.
Zielsetzung des Änderungsverfahrens ist die Erhaltung der Rechtsgültigkeit des Ursprungsbebauungsplanes mit den nachfolgenden baurechtlichen Änderungsabsichten.
Das heißt, der alte Ursprungsplan wird nicht aufgehoben, sondern die geplante Industriefläche (Teilfläche I) zu Gewerbeflächen geändert - in den Grenzen des 1991 aufgestellten Ursprungsplanes.
In der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2025 wurde auch beschlossen, die Höhenbeschränkungen im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes von 30 m auf 20 m zu reduzieren.
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen; §4c ist nicht anzuwenden.
Die Festlegung für das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB ist mit der Bauaufsicht Sömmerda, Herr Schumann abgestimmt worden. Die aufgeführten Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, da die angesprochenen Änderungen jeweils eine abmildernde Wirkung aufweisen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.05.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „2/91 Andislebener Kreuz 1. Änderung 2025“ der Gemeinde Andisleben beraten.
Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „2/91 Andislebener Kreuz 1. Änderung 2025“ der Gemeinde Andisleben ist in diesem Zuge die iPlan4u consult GmbH Brunnenstraße 9, 67822 Schmalfelderhof als Stadtplaner Herr Franzreb bereits beauftragt worden.
Die gesetzlichen Kriterien einer rechtkräftigen Bauleitplanung werden durch die beabsichtigte Änderungsplanung erfüllt.
Der Gemeinderat Andieleben hat in seiner Sitzung am 25.07.2025 den Planentwurf nebst Begründung und Anlagen gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „2/91 Andislebener Kreuz 1. Änderung 2025“ der Gemeinde Andisleben, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung werden in der Zeit vom 24.09.2025 bis einschließlich 07.11.2025 auf der Internetseite der VG Gera-Aue unter der Adresse:
https://www.vg-gera-aue.de/veroeffentlichung
zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB veröffentlicht.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der VG Gera-Aue, Marktplatz 13, 99189 Gebesee während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
| Montag | von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an bauamt@vg-gera-aue.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Gemeinde Andisleben c/o VG Gera-Aue, Marktplatz 13, 99189 Gebesee oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Gebesee unberücksichtigt bleiben können.
gez. Vollrath
Bürgermeister
Anlage: Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich