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Die Gera-Aue
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Ringleben

Auslegung des Jahresabschlusses 2023 entsprechend § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Der Gemeinderat Ringleben hat in seiner Sitzung am 02.09.2025 folgenden einstimmigen Beschluss zum Jahresabschluss 2023 gefasst (43-06/09-2025):

"Der Gemeinderat Ringleben stellt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 ThürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 fest.“

Der Beschluss des Gemeinderates Ringleben über die Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabschluss 2023, der Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung, sowie der Jahresabschluss 2023 liegen ab dem 22.09.2025 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Kämmerei, Marktplatz 13, 99189 Gebesee, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.