Die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue führt in der Zeit
vom 03.12.2018 bis 04.01.2019
die Ablesung der Wasserzähleinrichtungen
durch.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Wasserzähleinrichtungen nur von beauftragten Mitarbeitern der Mitgliedsgemeinden der VG Gera-Aue abgelesen werden. Für die Ablesung der gesonderten verplombten Wasserzähleinrichtungen zur Ermittlung der absetzbaren Wassermengen ist jeder Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Gemäß § 5 (4) der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der VG Gera-Aue ist der Antrag auf Absetzung von nicht eingeleiteten Wassermengen bis zum 15.01. des folgenden Kalenderjahres bei der VG Gera-Aue zu stellen.
Wir bitten unsere Bürger, sich darauf einzustellen, den beauftragten Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzähleinrichtungen zu gewähren bzw. bei Abwesenheit die Selbstablesezettel ausgefüllt an die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue bis spätestens zum 18.01.2019 zurückzusenden.