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Die Gera-Aue
Ausgabe 11/2024
Nichtamtlicher Teil
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Verunreinigungen durch Hundekot

In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden über die Verunreinigung öffentlicher Plätze und Wege durch Hundekot.

Es muss leider immer wieder festgestellt werden, dass Hundebesitzer nicht darauf achten, dass ihre Tiere ‚ihr Geschäft‘ nicht auf Straßen und Gehwegflächen oder in öffentlichen Anlagen (z. B. auf Spielplätzen, Bachanlagen, Sportanlagen, Festplätze etc.) zu verrichten haben. Diese Hinterlassenschaften sind nicht nur besonders ärgerlich, sie können auch Parasiten oder andere Krankheitserreger enthalten und somit die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden.

Es ist auch vermehrt zu beobachten, dass die Notdurft zwar eingetütet wird, jedoch die Hundekotbeutel einfach liegen gelassen, ins Gebüsch oder in die Abfallbehälter öffentlicher Einrichtungen geworfen werden. Hier wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass Hundehalter die Notdurft ihres Vierbeiners in ihrer eigenen Restmülltonne zu entsorgen haben.

Wir weisen hiermit nochmals darauf hin, dass es sich bei diesen Verschmutzungen öffentlicher Straßen und Anlagen um eine Ordnungswidrigkeit handelt, welche mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 € geahndet werden kann (§§ 13 Abs. 4, 22 Abs. 1 Nr. 17 i. V. m. § 22 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue vom 02.10.2019).

VG Gera-Aue, Ordnungsamt