Aufgrund der §§ 19 Abs. 1; 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBI. S. 501) i. d. Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat die Gemeinde Ringleben in der Sitzung am 02.09.2025 die folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Ringleben vom 17.03.2022 wird wie folgt geändert:
§ 10 - Entschädigungen wird wie folgt geändert:
Im Absatz 1 wird der Betrag 25,00 EUR durch den Betrag 30,00 EUR ersetzt.
Artikel 2
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung der Gemeinde Ringleben vom 17.03.2022 in der ab Inkrafttreten dieser 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ringleben an geltenden Fassung bekanntzumachen.
Artikel 3
Die 3. Satzung zur Änderung zur Hauptsatzung vom 17.03.2022 tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ringleben, den 06.10.2025
Martin Müller
Bürgermeister