Beschluss-Nr. 60-08/09-2025 GR
Genehmigung Niederschrift vom 03.06.2025 - öffentlicher Teil
Der Gemeinderat Walschleben genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 03.06.2025, öffentlicher Teil.
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Beschluss-Nr. 61-08/09-2025 GR
Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2024
Auf der Grundlage des § 22 III der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr.2 S.41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) beschließt der Gemeinderat Walschleben in seiner Sitzung am 16.09.2025.
| 1. | Der Gemeinderat Walschleben nimmt die Jahresrechnung 2024 mit dem Rechenschaftsbericht und Ihren Anlagen nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis. |
| 2. | Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die in der Anlage aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung der Mehrausgaben bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis. |
| 3. | Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahme- und -ausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen. |
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Beschluss-Nr. 62-08/09-2025 GR
Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023
Der Gemeinderat Walschleben stellt gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 TkürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 fest.
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Beschluss-Nr. 63-08/09-2025 GR
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023
Der Gemeinderat Walschleben entlastet den Bürgermeister gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), für das Haushaltsjahr 2023.
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war der Bürgermeister, Herr Marcel Bube, von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. 64-08/09-2025 GR
Grundsatzbeschluss: Zusammenschluss VG Gera-Aue mit VG Straußfurt
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Mitgliedsgemeinden der VG Gera-Aue und der VG Straußfurt Gesprächen über einen Zusammenschluss der Gebietskörperschaften zu führen. Der Sitz der neuen VG soll weiterhin in der Stadt Gebesee sein.
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| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Beschluss-Nr. 65-08/09-2025 GR
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walschleben
Der Gemeinderat Walschleben beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walschleben vom 12.04.2022.
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| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Beschluss-Nr. 66-08/09-2025 GR
Grundsatzbeschluss zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses incl. Wasserwehr gemeinsam mit der Gemeinde Andisleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Walschleben beschließt
den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses incl. Wasserwehr gemeinsam mit der Gemeinde Andisleben in den kommenden Jahren zu realisieren.
Die Umsetzung setzt eine gesicherte Finanzierung und die Beteiligung der Gemeinde Andisleben voraus.
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| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Beschluss-Nr. 67-08/09-2025 GR
Vergabe von Planungsleistungen LP 1 - 2 zum Feuerwehrgerätehaus incl. Wasserwehr
Der Gemeinderat Walschleben beschließt, die Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphase 1-2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses incl. Wasserwehr als Gemeinschaftsprojekt mit der Gemeinde Andisleben an das
Planungsbüro Lichte
Schwerstedter Straße 5
99439 Am Ettersberg OT Berlstedt
für die LP 1-2 zu vergeben.
Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle: 1300.9400
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| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 2 Enthaltungen |