Aufgrund der §§ 19 Abs. 1; 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. 08. 1993 (GVBI. S. 501) i. d. Fassung der Neubekanntmachung vom 28. 01. 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat die Gemeinde Walschleben in der Sitzung am 16.09.2025 die folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Walschleben vom 12.04.2022 wird wie folgt geändert:
§ 12 - Entschädigungen wird wie folgt geändert:
Im Absatz 1 wird der Betrag 25,00 EUR durch den Betrag 30,00 EUR ersetzt.
Artikel 2
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung der Gemeinde Walschleben vom 12.04.2022 in der ab Inkrafttreten dieser 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walschleben an geltenden Fassung bekanntzumachen.
Artikel 3
Die 3. Satzung zur Änderung zur Hauptsatzung vom 12.04.2022 tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Walschleben, den 06.10.2025
M. Bube
Bürgermeister