Thüringer Landesamt für Bodenmanagement — Gotha, den 11.10.2023
und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
Flurbereinigungsverfahren Alperstedter Ried
Az.: 1-2-0627
1. Änderung der festgestellten Wertermittlungsergebnisse
Die mit Bescheid vom 07.02.2023 im Flurbereinigungsverfahren Alperstedter Ried, Landkreis Sömmerda, festgestellten Wertermittlungsergebnisse werden gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2835) wie folgt geändert:
| 1.1 | Anpassung der Wertermittlung für die Grenzregulierung im Bereich der Grammemühle | |
| - | siehe Anlage zu 1.1 |
| 1.2. | Korrektur der Wertermittlung für von Versorgungsleitungen betroffene Grundstücke | |
| - | siehe zu Anlage 1.2 |
| 1.2 | Einführung weiterer Wertklassen für die Nutzungsarten | |
| Nutzungsart | Abkürzung | Wertzahl in WE/ha |
| Graben | WAG 2 | 300 |
| Weg | WEG 2 | 300 |
| Gebäude- und FreiflächeWohnen | GFW 2 | 300 |
| Kapitalisierungsfaktor: 100 €/WE | ||
Gründe:
Die Wertermittlung für das Gebiet der Flurbereinigung Alperstedter Ried ist durch Bescheid vom 07.02.2023 festgestellt worden.
Bei der weiteren Bearbeitung des Verfahrens wurden Korrekturen bei der Einstufung der Flurstücke bezüglich der Nutzungsarten als auch der Schutzstreifenbreiten von Wasser- und Energieversorgungsleitungen notwendig.
Im Bereich der Grammemühle wurden die Nutzungsarten aufgrund Grenzregulierungen korrigiert bzw. besser an die örtliche Situation angepasst.
Dazu war es erforderlich die Wertklasse 2 für die unter 1.3 genannten Nutzungsarten einzuführen.Dies betrifft die Flurstücke in der Anlage 1.1 im Bereich der Grammemühle.
Bei den unter Anlage 1.2 aufgeführten Flurstücke, wurden Korrekturen auf Grund geänderter Schutzstreifenbreiten für vorhandene Leitungen vorgenommen und zwar bei der Fernwasserleitung, der Leitung der ThüWa sowie bei der Gasleitung der TEN.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
einzulegen.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Im Auftrag
gez. Leber
Referatsleiterin
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.