Der Gemeinderat Walschleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Walschleben beschlossen.
| - | Die Satzung wurde am 11.10.2023 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda zur Genehmigung vorgelegt. |
| - | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 12.10.2023 - eingegangen am 12.10.2023, AZ.: 092.51:902.58:68057/2023/1.NT2023, genehmigt. |
| - | Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. 01. 2023 in Kraft. |
| - | Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 sind jeweils in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen. |
| - | Es ist eine Kreditaufnahmen in Höhe von 1.276.800 EUR festgesetzt. Die Satzung enthält keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| - | In der Zeit vom 10.11.2023 - 24.11.2023 liegen die 1.Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO wird der 1. Nachtragshaushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, in Gebesee zur Verfügung gehalten. |
gez. Bube
Bürgermeister
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Walschleben,
Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO ) vom 16.08.1993 (GVBL. Nr. 23 S.501) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt der Gemeinderat Walschleben folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
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| gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR verändert |
| im Verwaltungshaushalt |
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| Einnahmen | 100.180 |
| 3.213.860 | 3.314.040 |
| Ausgaben | 100.180 |
| 3.213.860 | 3.314.040 |
| im Vermögenshaushalt |
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| Einnahmen |
| 399.730 | 2.684.220 | 2.284.490 |
| Ausgaben |
| 399.730 | 2.684.220 | 2.284.490 |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 1.276.800 EUR vorgesehen.
§ 3
Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden von bisher 200.000 EUR um 165.200 EUR gemindert und auf 34.800 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze werden nicht geändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 552.340 EUR geändert.
§ 6
Der § 6 wird nicht geändert:
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Walschleben, 12.10.2023
gez. Bube
Bürgermeister
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21, Abs. 4 ThürKO).