Aufgrund der §§ 19 Abs. 1; 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. 08. 1993 (GVBl. S. 501) i. d. Fassung der Neubekanntmachung vom 28. 01. 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat die Stadt Gebesee in der Sitzung am 12.09.2024 die folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 20.04.2022 beschlossen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Stadt Gebesee vom 20.04.2022 wird wie folgt geändert:
| 1. | Im § 4 Einwohnerfragestunde und -versammlung wird Absatz 2 wie folgt geändert: | |||||
| Im Satz 2 werden die Worte „eine Woche“ durch die Worte „zwei Wochen“ ersetzt. | |||||
| 2. | Im § 10 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird folgender Satz 4 angefügt: | |||||
| Die Vorbereitung zur Durchführung der Beteiligungen wird dem Kultur- und Sozialausschuss übertragen. | |||||
| 3. | § 12 - Entschädigungen wird wie folgt geändert: | |||||
| 1. | Im Absatz 5 wird der Satz 2 gestrichen. | ||||
| 2. | Die bisherigen Absätze 6 bis 8 werden wie folgt neu gefasst: | ||||
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| a. | (6) Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen eine pauschale Entschädigung von 15,00 EUR. Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag eine pauschale Entschädigung von 80,00 EUR. | |||
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| b. | (7) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhält der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter des Ausschusses für je von ihm geleitete Sitzung ein zusätzliches Sitzungsgeld von: | |||
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| 1. | Vorsitzender Bauausschuss | 30 EUR | |
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| 2. | Vorsitzender Ausschuss Kultur und Soziales | 15 EUR | |
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| 3. | Vorsitzender Ausschuss Umwelt, Sicherheit, Verkehr | 15 EUR | |
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| c. | (8) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten nach Maßgabe der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigungen: | |||
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| • | der ehrenamtliche Bürgermeister | 1.600,00 EUR | |
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| • | der ehrenamtliche Beigeordnete | ||
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| - | mit Geschäftsbereich | 560,00 EUR |
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| - | ohne Geschäftsbereich | 400,00 EUR |
| 4. | Im § 13 Öffentliche Bekanntmachung wird Absatz 3 wie folgt geändert: | |||||
| 1. | Die Nummer 2 wird aufgehoben. | ||||
| 2. | Die bisherigen Nummern 3 bis 5 werden Nummer 2 bis 4. | ||||
Artikel 2
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung der Stadt Gebesee vom 20.04.2022 in der ab Inkrafttreten dieser 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gebesee an geltender Fassung bekanntzumachen.
Artikel 3
Die 2. Satzung zur Änderung zur Hauptsatzung vom 20.04.2022 tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gebesee, den 22.10.2024
Lukas Rothe
Bürgermeister
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Ringleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist § 21 Abs. 4 ThürKO.“