In der Gemeinde Ringleben wurde eine Liegenschaftsneuvermessung durchgeführt.
Folgende Flurstücke sind von der Liegenschaftsneuvermessung betroffen:
Gemarkung Ringleben
| Flur 4, Flurstücke: | 71/3, 71/4, 73, 74/4, 74/6, 74/8, 74/9, 75, 76, 77, 79/2, 79/3, 80, 81/1, 82, 83/1, 83/2, 84/1, 84/2, 86/1, 86/2, 87, 162/74 und 191/78. |
Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters) kann von den Beteiligten vom 09. Dezember 2024 bis 08. Januar 2025 in der Zeit von Montag bis Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr sowie Freitag 08:00-12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung in den Räumen des
Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement
und Geoinformation
Zweigstelle Erfurt
Hohenwindenstraße 14
99086 Erfurt
eingesehen werden.
Gemäß § 16 Abs. 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters) bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Erfurt, Hohenwindenstraße 14, 99086 Erfurt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Erfurt, den 08. November 2024
Im Auftrag
gez. Jürgen Leypold
Referatsleiter
https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche