Auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) v. 16. 08. 1993 GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung v. 28. 01. 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) beschließt der Gemeinderat Ringleben in seiner Sitzung am 22.10.2024 die folgende Satzung:
Artikel 1
Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Ringleben vom 08.12.2014
Die Hebesatz-Satzung der Gemeinde Ringleben vom 08.12.2014 wird ersatzlos aufgehoben.
Artikel 2
Satzung über die Festsetzung von Realsteuerhebesätzen bzw. Berechnungsgrundlagen in der Gemeinde Ringleben vom 23.09.1992
Die Satzung über die Festsetzung von Realsteuerhebesätzen bzw. Berechnungsgrundlagen in der Gemeinde Ringleben vom 23.09.1992 wird ersatzlos aufgehoben.
Artikel 3
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ringleben, den 28.10.2024
M. Müller
Bürgermeister
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Ringleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist § 21 Abs. 4 ThürKO.“