Nach § 55 des Thüringer Wassergesetzes sind hochwassergefährdete Gemeinden verpflichtet, einen Wasserwehrdienst einzurichten und entsprechende Hilfsmittel bereitzustellen.
In der Gemeinde Ringleben wurde die Satzung der Feuerwehr dahingehend aktualisiert, dass die Wasserwehr integriert ist und diese Änderung vom Gemeinderat bestätigt wurde. Somit übernimmt die Feuerwehr die Aufgaben der Wasserwehr.
Das Land Thüringen hat ein Förderprogramm für die Einrichtung und Erstausstattung einer Wasserwehr ins Leben gerufen, das aus Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert wird.
Die Thüringer Aufbaubank stellt die Fördermittel zur Verfügung. Es gibt drei Förderkategorien, wobei Ringleben in die zweite Kategorie fällt und mit 25.000 Euro gefördert wird.
Nach Prüfung der Voraussetzungen reichten wir den Antrag auf Fördermittel ein, der bewilligt wurde. Anschließend überlegten wir, welche Ausrüstung benötigt wird, und holten entsprechende Angebote ein.
So wurde die Tragkraftspritze aus dem Jahr 1994 durch eine neue ersetzt, wobei die alte Pumpe als Ersatz im Bestand bleibt. Auch der Stromerzeuger wurde erneuert. Zusätzlich wurden ein Nasssauger, eine Flachsaugpumpe, zwei Sandsackfüllgeräte und Regenjacken angeschafft.
Wir danken der Thüringer Aufbaubank und der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue für die gute Zusammenarbeit. Weiter Informationen findet Ihr auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank. https://www.aufbaubank.de/.../Hochwasserschutz-und...
An dieser Stelle möchten wir auch einen Aufruf starten:
Wer sich gerne für den Ort ehrenamtlich engagieren möchte, kann gern in der Freiwilligen Feuerwehr Ringleben oder der Wasserwehr Ringleben aktiv werden. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Eure Freiwillige Feuerwehr Ringleben