Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anzumelden.
Bisher war dies nur mit persönlicher Vorsprache im Einwohnermeldeamt möglich. Nun ist der Service auch digital verfügbar, der neue Wohnsitz kann also online und somit jederzeit und von überall angemeldet werden.
Ab dem 01.12.2025 können volljährige Personen, welche innerhalb der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue umziehen bzw. von anderen Orten zuziehen, unter bestimmten Voraussetzungen, den Onlinedienst ‚elektronische Wohnsitzanmeldung‘ nutzen.
Erforderlich sind insbesondere:
| • | die Einrichtung eines Nutzerkontos (z.B. BundID), |
| • | die aktivierte Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises sowie |
| • | das Vorliegen einer Wohnungsgeberbescheinigung. |
Im Anschluss an die Wohnsitzanmeldung erhalten Sie eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte.
Den Link zum Onlineportal finden Sie ab dem 01.12.2025 unter auf
unserer Homepage www.vg-gera-aue.de.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass zudem auch folgende Leistungen bereits online abgerufen werden können:
| • | Standesamt: |
| Ausstellung von |
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| o | Geburtsurkunden |
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| o | Geburtsregisterauszügen |
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| o | Eheurkunden |
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| o | Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister |
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| o | Sterbeurkunden |
| • | Ordnungsamt: |
| Antrag auf |
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| o | Sondernutzung |
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| o | Baumfällgenehmigung Gemeinde Andisleben |
Weitere Informationen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung erhalten Sie unter: www.wohnsitzanmeldung.gov.de bzw. im Einwohnermeldeamt.