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Die Gera-Aue
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Ringleben

In der Gemeinde Ringleben wurde eine Liegenschaftsneuvermessung durchgeführt.

Folgende Flurstücke sind von der Liegenschaftsneuvermessung betroffen:

Gemarkung Ringleben

Flur 4, Flurstücke:

34/3, 34/4, 35/2, 35/3, 35/4, 35/5, 37, 38, 40, 41/2, 41/3, 42/1, 43/1, 43/2, 44/1, 44/2, 46/1, 135, 136, 222/35, 226/47, 227/47, 238/45 und 242/47.

Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters) kann von den Beteiligten vom 01. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 in der Zeit von Montag bis Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr sowie Freitag 08:00-12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung in den Räumen des

Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Erfurt

Hohenwindenstraße 14

99086 Erfurt

eingesehen werden.

Gemäß § 16 Abs. 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters) bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Erfurt, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt Widerspruch eingelegt werden.

Erfurt, den 07. November 2025

Im Auftrag

gez. Jürgen Leypold

Referatsleiter

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche