| 1. | Am 03.12.2023 findet die Bürgermeisterwahl von 8.00 - 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. |
| 2. | Die Gemeinde bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich in der: |
| Turnhalle der Grundschule, Schulstraße 54 |
| In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. |
| 3. | Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum. |
| Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses wird kein Briefwahlvorstand gebildet. Diese Aufgabe nimmt der Wahlvorstand wahr. Wahlbriefe müssen spätestens am 03.12.2023 bis 17.00 Uhr bei der auf den Briefwahlunterlagen angegebenen Stelle (Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, 99189 Gebesee), eingehen. |
| 4. | Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. |
| 5. | Es findet bei der Wahl des |
| - Bürgermeisters |
| Mehrheitswahl statt. Es wurde kein Wahlvorschlag eingereicht. |
| Sie haben eine Stimme. Sie vergeben Ihre Stimme dadurch, dass sie eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. |
| 6. | Ablauf der Wahlhandlung |
| Nach Betreten des Wahlraums stellt ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Wählerverzeichnisses fest. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sodann erhalten Sie einen Stimmzettel. Sie begeben sich in die Wahlzelle, kennzeichnen dort Ihre Stimmzettel und falten sie so zusammen, dass andere Personen Ihre Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. |
| Danach gehen Sie zur Wahlurne. |
| Bitte beachten Sie: |
| Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der | |
| a) | seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle kennzeichnet oder faltet, |
| b) | seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß faltet, so dass erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, |
| c) | seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat, |
| d) | einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder |
| e) | außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will. |
| Wenn keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. | |
| Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. | |
| 7. | Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach § 107 a Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbei führt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. | |
| 8. | Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am selben Tag in den Wahlräumen stattfinden. | |
Nesel
Wahlleiterin