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Die Gera-Aue
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ringleben vom 17.03.2022

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1; 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. 08. 1993 (GVBl. S. 501) i. d. Fassung der Neubekanntmachung vom 28. 01. 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), hat die Gemeinde Ringleben in der Sitzung am 02.11.2023 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Hauptsatzung der Gemeinde Ringleben vom 17.03.2022 wird wie folgt geändert:

1. Im § 10 - Entschädigungen wird der Absatz 5 wie folgt neu gefasst:

(5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

  • der ehrenamtliche Bürgermeister 749,00 EUR und
  • der ehrenamtliche Erste Beigeordnete 187,25 EUR.

2. Im § 12 - Öffentliche Bekanntmachungen werden die Absätze 3 und 4 wie folgt neu gefasst:

(3) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden.

Entsprechende Verkündungstafeln sind an folgenden Stellen aufgestellt bzw. angebracht:

1. Teichplatz und

2. Schulstraße.

Auf den bekannt zu machenden Schriftstücken ist der Zeitraum des Aushangs zu vermerken. Auf bekannt gemachten Schriftstücken sind Ort und Zeit des Aushangs sowie Zeitpunkt der Abnahme unterschriftlich zu bescheinigen.

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.

Artikel 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung der Gemeinde Ringleben vom 17.03.2022 in der ab Inkrafttreten dieser 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ringleben an geltenden Fassung bekanntzumachen.

Artikel 3

Der Artikel 1 Nr. 1 der 1. Satzung zur Änderung zur Hauptsatzung vom 17.03.2022 tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Der Artikel 1 Nr. 2 der 1. Satzung zur Änderung zur Hauptsatzung vom 17.03.2022 tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ringleben, den 15.11.2023

Günter Schmidt

Bürgermeister

„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Ringleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera - Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist § 21 Abs. 4 ThürKO.“