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Die Gera-Aue
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Information des Einwohnermeldeamtes

Ab dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Ab diesem Zeitpunkt werden für Kinder nur noch Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt. Für Reisen innerhalb der EU ist ein Personalausweis ausreichend. Für alle anderen Reiseziele wird ein Reisepass benötigt.

Bitte beachten sie bei der Planung von Reisen, dass die Ausstellungsdauer für Personalausweise ca. 14 Tage und für Reisepässe ca. 4 bis 6 Wochen beträgt.