Aufgrund der §§ 19 Abs. 1; 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. 08. 1993 (GVBl. S. 501) i. d. Fassung der Neubekanntmachung vom 28. 01. 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), hat die Gemeinde Andisleben in der Sitzung am 08.11.2023 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
Im § 13 - Öffentliche Bekanntmachungen werden die Absätze 3 und 4 wie folgt neu gefasst:
(3) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden.
Entsprechende Verkündungstafeln sind an folgenden Stellen aufgestellt bzw. angebracht:
| 1. | Kirchstraße Nr. 1 |
| 2. | Wohngebiet „Vor dem See“ |
| 3. | Brückenstraße. |
Auf den bekannt zu machenden Schriftstücken ist der Zeitraum des Aushangs zu vermerken. Auf bekannt gemachten Schriftstücken sind Ort und Zeit des Aushangs sowie Zeitpunkt der Abnahme unterschriftlich zu bescheinigen.
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.
Artikel 2
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung der Gemeinde Andisleben vom 22.05.2023 in der ab Inkrafttreten dieser 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Andisleben an geltenden Fassung bekanntzumachen.
Artikel 3
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 22.05.2023 tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Andisleben, den 21.11.2023
H. Vollrath
Bürgermeister
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Andisleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera - Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist § 21 Abs. 4 ThürKO.“