Der Gemeinderat Walschleben genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 25.07.2023, öffentlicher Teil.
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| 5 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |
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Der Gemeinderat Walschleben genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 10.10.2023, öffentlicher Teil.
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| 4 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 3 Enthaltungen |
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Der Gemeinderat Walschleben stellt gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127), nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 TkürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 fest.
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Der Gemeinderat Walschleben entlastet den Bürgermeister gemäß § 80 III ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127), für das Haushaltsjahr 2021.
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| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Der Bürgermeister nahm aufgrund § 38 ThürKO nicht an der Abstimmung teil.
Auf der Grundlage des § 22 III der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr.2 S.41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Walschleben in seiner Sitzung am 21.11.2023.
| 1. | Der Gemeinderat Walschleben nimmt die Jahresrechnung 2022 mit dem Rechenschaftsbericht und Ihren Anlagen nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis. |
| 2. | Der Verwendung der Deckungsreserve zur Finanzierung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben in den Deckungskreisen 2 wird zugestimmt. |
| 3. | Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die in der Anlage aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung der Mehrausgaben bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis. |
| 4. | Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahme- und -ausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen. |
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Walschleben vom 12.04.2022.
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt die Anschaffung eines ISUZU M27 LKW Dreiseitenkipper zum Preis von 67.431,35 EUR brutto bei der Firma Weymann Technik GmbH, Bahnhofstr. 74a in 99955 Bad Tennstedt.
Die Finanzierung erfolgt in 2 Jahresscheiben; in 2023 i. H. v. 37.800 EUR und in 2024 i. H. v. 29.631,35 EUR über die Haushaltsstelle 7710.9351.
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt den Verkauf des alten Kommunalfahrzeug CITROEN JUMPER Pritschenwagen 35 HDi FAP L2 3,5 t zu verkaufen. Die Ausschreibung des Verkaufs erfolgt im Amtsblatt „Die Gera-Aue“. Als Mindestgebot werden 211,00 EUR festgelegt.
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, die Garten- und Landschaftsbauarbeiten zur Errichtung einer neuen Urnengemeinschaftsanlage mit begrüntem Eckbereich an die Firma GalaFlor GmbH, Herbslebener Straße 2, 99100 Döllstädt zu vergeben.
Die Maßnahme ist in den Haushaltsplan 2024 aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 7500.9400.
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, die Steinmetzarbeiten zur Errichtung einer neuen Urnengemeinschaftsanlage an die Firma Steinmetzbetrieb Hausmann, Neue Straße 22, 99095 Erfurt OT Stotternheim, zu vergeben.
Die Maßnahme ist in den Haushaltsplan 2024 aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 7500.9400.
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Der Gemeinderat Walschleben beschließt, einer Verpachtung einer Teilfläche von 2365 m² des Grundstückes: Gemarkung Walschleben, Flur 6, Flurstück 1/1 an die Solar Development Partner UG, Maria-Einsiedel-Str. 31, 81379 München zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines Batteriespeichers für ein Nutzungsentgelt von 4,50 €/m² pro Jahr zuzustimmen.
Der Bürgermeister Herr Bube wird vom Gemeinderat ermächtigt, die genauen Vertragsbedingungen auszuhandeln und entsprechende Verträge zu unterzeichnen.
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| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |