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Die Gera-Aue
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde WalschlebenAuslegung des Jahresabschlusses 2021 entsprechend § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Auslegung des Jahresabschlusses 2021 entsprechend § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Der Gemeinderat Walschleben hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 folgenden einstimmigen Beschluss zum Jahresabschluss 2021 gefasst (273-35/11-2023 - GR):

"Der Gemeinderat Walschleben stellt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) i. d. F. d. Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), nach Durchführung der örtlichen Prüfung (§ 82 ThürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 fest.“

Der Beschluss des Gemeinderates Walschleben über die Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabschluss 2021, der Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung, sowie der Jahresabschluss 2021 liegen ab dem 27.11.2023 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Kämmerei, Marktplatz 13, 99189 Gebesee, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.