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Die Gera-Aue
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Gotha

Hans-C.-Wirz-Str. 2

99867 Gotha — 07.02.2023

Flurbereinigungsverfahren Alperstedter Ried

Az.: 1-2-0627

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Flurbereinigungsverfahren Alperstedter Ried, Landkreis Sömmerda werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2835), festgestellt.

Gründe:

Die Wertermittlung für das Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Alperstedter Ried ist durch einen landwirtschaftlichen Sachverständigen durchgeführt worden. Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in Wertermittlungskarten im Maßstab 1 : 2000 eingetragen worden.

Die Ergebnisse der Wertermittlung haben vom 09.12. bis 10.12.2021 zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.

In dem Anhörungstermin am 13.12.2021 in Alperstedt wurde den Beteiligten die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert. Die Beteiligten hatten Gelegenheit Einwendungen vorzubringen. Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung wurden nicht erhoben.

Bei der weiteren Bearbeitung des Verfahrens wurden Unvollständigkeiten bei der Klassifizierung einzelner Flurstücke oder Flurstücksabschnitte bezüglich der Nutzungsart als auch der Berücksichtigung von Schutzstreifen von Wasser- und Energieversorgungsleitungen festgestellt. Insofern wurden in einigen Fällen Korrekturen der Wertermittlung von Amts wegen erforderlich. Die betroffenen Teilnehmer erhielten mit Schreiben vom 08.12.2022 die geänderte Wertermittlung und erneut Gelegenheit Einwendungen zu erheben.

Auch gegen diese haben die betroffenen Beteiligten ebenso keine Einwendungen erhoben.

Damit ist die Voraussetzung für die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Gotha

Hans-C.-Wirz-Straße 2

99867 Gotha

einzulegen.

Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Im Auftrag

Sonja Leber

Referatsleiterin

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.