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Die Gera-Aue
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Nutzungsordnung d. Stadt Gebesee für das städtische Objekt Versammlungsraum im Rathaus, Marktplatz 13

Nutzungsordnung

der Stadt Gebesee für das städtische Objekt Versammlungsraum im Rathaus, Marktplatz 13

§ 1

Zweckbestimmung

Die Stadt Gebesee vermietet im Objekt Rathaus Gebesee, Marktplatz 13 den Versammlungsraum im Erdgeschoss zur Durchführung von:

-

öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Gebesee,

-

Veranstaltungen der ortsansässigen Kindertagesstätte und Schulen,

-

Veranstaltungen örtlicher Vereine und anderer Gruppierungen,

-

Privatveranstaltungen.

Von einer Nutzung sind ausgeschlossen:

-

Veranstaltungen von Sekten, nicht anerkannten Religionsgemeinschaften und nicht anerkannten Parteien.

Über die Vermietung entscheidet der Bürgermeister.

§ 2

Gegenstand der Nutzung

Die Stadt Gebesee vermietet:

Den Versammlungsraum im Erdgeschoss einschließlich der kompletten Einrichtung, die Toilettenanlage und Küche.

Bei der Mietung des Raumes ist der Mieter berechtigt, die Hoffläche auf dem Grundstück mit zu nutzen.

§ 3

Nutzungsentgelt

Die Nutzungsentgelte sind in der Anlage 1 der Nutzungs- und Hausordnung aufgelistet. Bei notwendiger Änderungen der Kalkulation wird die Anlage 1 aktualisiert.

Ab 01.01.2025 tritt zu den Entgelten der Anlage 1 noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe.

§ 4

Nutzungsvertrag;

Fälligkeit des Nutzungsentgeltes

Jede Nutzung bedarf des Abschlusses eines Nutzungsvertrages.

Grundlage für den Vertrag ist ein schriftlicher Antrag durch den Nutzer.

Sollten mehrere Anträge für den gleichen Zeitraum vorliegen, entscheidet der Bürgermeister über die Vergabe der Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände.

Mit Vertragsabschluss erkennt der Nutzer die Bedingungen der Nutzungsordnung incl. Anlagen an.

Der Zahlungsanspruch des Nutzungsentgeltes entsteht mit Abschluss des Vertrages. Das Nutzungsentgelt ist im Voraus, spätestens jedoch nach 2 Wochen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

§ 5

Pflichten und Haftung der Nutzer

Mehrere Nutzer gemäß Vertrag haften gesamtschuldnerisch.

Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm zur Nutzung übergebenen Räumlichkeiten und Gegenstände sorgsam zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt nach Vertragsende zurückzugeben.

Die Räume, Freiflächen und Einrichtungsgegenstände sind im sauberen, gereinigten Zustand zurückzugeben.

Unabhängig vom Verschulden haftet der Nutzer für entstandene Schäden an den Nutzungsgegenständen.

§ 6

Hausrecht

Das Hausrecht obliegt dem Bürgermeister. Zu seiner Ausübung kann er sich Dritter bedienen.

§ 7

Ordnung und Sicherheit

In den Räumen des Marktplatz 13 besteht generelles Rauchverbot. Ebenfalls ist der Umgang mit offenem Feuer, wie Wunderkerzen, Partyfeuerwerk o. ä. verboten. Ausnahmen müssen gesondert genehmigt werden.

§ 8

In Kraft treten

Diese Nutzungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Gebesee, 12.01.2024

gez.

Lukas Rothe

Bürgermeister

Anlage 1

Nutzungs- und Hausordnung Versammlungsraum im Rathaus,

Marktplatz 13 in Gebesee

1.

Für die Nutzung der Räumlichkeiten werden folgende Nutzungsentgelte erhoben.

1.

Gemeinnützige Raumnutzung - Tagespauschale

100,00 €

2.

Kommerzielle / private Raumnutzung - Tagespauschale

200,00 €

3.

Kaution

150,00 €

4.

Heizkostenpauschale im Zeitraum Oktober - April

bei Tagesnutzung pro Tag

30,00 €

bei kurzzeitiger Nutzung (max. 4 Stunden)

5,00 €

5.

Kurzzeitige gemeinnützige Raumnutzung (max. 4 Stunden)

30,00 €

6.

Kurzzeitige kommerzielle / private Raumnutzung (max. 4 Stunden)

50,00 €

7.

Nutzung — kostenlos

für:

-

Feuerwehr Gebesee

-

Kindergarten / Grundschule Gebesee

-

Vereine der Stadt Gebesee (Jahreshauptversammlung / Vereinsarbeit mit minderjährigen Kindern)

-

Förderverein der Diakonie-Sozialstation e. V. / sonstige gemeinnützige Veranstaltungen von Rentnern

8.

Bei regelmäßiger mehrmaliger kurzzeitiger Nutzung im Kalenderjahr kann mit der Stadt eine individuelle Nutzungsvereinbarung getroffen werden.

2.

Sämtliches Geschirr und Gläser werden zur Nutzung mit vermietet. Zerstörtes Inventar, Geschirr und Gläser sowie beschädigte Tischdecken werden zum Wiederbeschaffungswert den Nutzer in Rechnung gestellt.

3.

Der Nutzer trägt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden die sich aus der gesetzlichen Eigentümerverpflichtung der Vermieterin ergeben könnten und stellt die Vermieterin von allen gegen Sie gerichteten Ansprüchen frei.

4.

Der Nutzer haftet für alle durch ihn, seine Mitarbeiter, Besucher oder Gäste verursachten Schäden in den Räumen und an den Einrichtungsgegenständen.

Entstandene Schäden sind unaufgefordert und unverzüglich bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue zu melden.

5.

Nach Beendigung der Nutzung ist die Heizung auf 18 Grad Celsius bzw. das Thermostat an den Heizkörpern auf „1“ einzustellen; Fenster zu schließen; das Licht auszuschalten und die Räumlichkeiten und das Haus zu verschließen.

6.

Sind die Räumlichkeiten zu einem bestimmten Termin vermietet, so ist der Termin für beide Vertragsparteien verbindlich. Der Mieter kann den Termin ohne Berechnung von Kosten stornieren, wenn die Stornierung mindestens vier Wochen vor dem vereinbarten Termin schriftlich beim Bürgermeister oder seinem Vertreter eingeht. Geht die Stornierung später ein, ist die Stadt Gebesee berechtigt, gemäß nachstehender Staffelung dem Mieter folgende Kosten zu berechnen:Stornierung bis

-

drei Wochen vor Termin: 25% des vereinbarten Benutzungsentgelts

-

zwei Wochen vor Termin: 50% des vereinbarten Benutzungsentgelts

-

eine Woche vor Termin: 75% des vereinbarten Benutzungsentgelts

-

zwei Tage vor Termin: 100% des vereinbarten Benutzungsentgelts

7.

Während einer Pandemie sind die jeweiligen Hygienekonzepte des Hauses einzuhalten.

8.

Der Versammlungsraum ist mit max. 50 Personen begrenzt.