Thüringer Landesamt für Bodenmanagement
und Geoinformation - Katasterbereich Erfurt
Hohenwindenstraße 14 • 99086 Erfurt
In der Gemeinde: Ringleben | Gemarkung: Ringleben |
| Flur 4: | |
| Flurstücke: | 1, 2/1, 24/1, 24/2, 25, 91, 33/2, 33/5, 186/23, 187/23, 196/2, 192/22, 199/3, 211/7 |
wurde eine Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 19.02.2024 bis 19.03.2024
| Montag bis Donnerstag in der Zeit von | 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Freitag in der Zeit von | 08:00 bis 12:00 Uhr |
in den Räumen des
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| Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation |
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| Katasterbereich Erfurt |
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| Hohenwindenstraße 14 |
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| 99086 Erfurt |
nach vorheriger Terminabsprache (0361 / 57417 6901) eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung die Liegenschaftsvermessung (Grenzniederschriften und dazugehörige Skizzen) bekannt gegeben. Die Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Liegenschaftsvermessungen kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim
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| Katasterbereich Erfurt |
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| Hohenwindenstraße 14 |
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| 99086 Erfurt |
Widerspruch eingelegt werden.
Erfurt, 07. Februar 2024
gez. Thomas Börner
(Vermessungsoberamtsrat)