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Die Gera-Aue
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters

der Offenlegung der Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters

In der Gemeinde Ringleben wurde eine Liegenschaftsneuvermessung durchgeführt.

Folgende Flurstücke sind von der Liegenschaftsneuvermessung betroffen:

Gemarkung Ringleben

Flur 4, Flurstücke:

121, 124, 125, 128/3, 129, 170/123, 172/123, 173/123, 174/123, 175/126, 200/131, 245/130 und 246/130.

Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters) kann von den Beteiligten vom 26. Februar 2024 bis 25. März 2024 in der Zeit von Montag bis Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr sowie Freitag 08:00-12:00 Uhr in den Räumen des

Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Erfurt

Hohenwindenstraße 14

99086 Erfurt

eingesehen werden.

Gemäß § 16 Abs. 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters) bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Erfurt, Hohenwindenstraße 14, 99086 Erfurt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Erfurt, den 16. Januar 2024

Im Auftrag

gez. Gerd Müller

Referatsleiter

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche