Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, sollten unbedingt den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen.
Briefwahlunterlagen müssen schneller beantragt, ausgefüllt und zurückgesandt werden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist.
Wann muss ich Briefwahl beantragen?
Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 15:00 Uhr (= 21. Februar 2025) beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Wann kann ich mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?
Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel bzw. Auslieferung an die Gemeinden - voraussichtlich am 10.02.2025! - ausgegeben bzw. versandt werden.
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes, zu den bekannten Öffnungszeiten,
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Der Antrag kann auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
An welche Anschrift werden Briefwahlunterlagen versandt?
Die Gemeindebehörde versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder - auf Antrag - an eine andere Anschrift (zum Beispiel Zweitwohnsitz).
Die Unterlagen können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. In diesem Fall können Sie natürlich direkt Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
Hinweis:
Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen.
Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen, und zwar per Briefwahl oder aber am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.
Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue