In der Gemeinde Ringleben wurde eine Liegenschaftsneuvermessung durchgeführt.
Folgende Flurstücke sind von der Liegenschaftsneuvermessung betroffen:
Gemarkung Ringleben
Flur 4, Flurstücke: | 5, 6, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22/1, 26, 27, 28/2, 28/4, 28/6, 29, 30, 31, 32 und 212/8. |
Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters) kann von den Beteiligten vom 02. März 2026 bis 01. April 2026 in der Zeit von Montag bis Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr sowie Freitag 08:00-12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung in den Räumen des
Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation
Zweigstelle Erfurt
Hohenwindenstraße 14
99086 Erfurt
eingesehen werden.
Gemäß § 16 Abs. 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters) bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Erfurt, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt Widerspruch eingelegt werden.
Erfurt, den 22. Januar 2026
Im Auftrag
gez. Jürgen Leypold
Referatsleiter
https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche