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Die Gera-Aue
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungder Haushaltssatzung/ Haushaltsplan 2023der VG Gera-Aue

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Gera-Aue hat am 26.01.2023 die Haushaltssatzung 2023 der VG Gera-Aue in öffentlicher Sitzung beschlossen.

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Die Satzung wurde am 01.02.2023 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt.

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Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 17.02.2023 - eingegangen am 22.02.2023, AZ.: 092.51:902.58:6802/2023 rechtsaufsichtlich gewürdigt.

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Die Haushaltssatzung 2023 der VG Gera - Aue enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

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Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

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In der Zeit vom 27.03.2023 - 11.04.2023 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, in Gebesee zur Verfügung gehalten.

gez. Nessel

Gemeinschaftsvorsitzende

I. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera- Aue

Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2023

Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) erlässt die Gemeinschaftsversammlung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Einnahmen und Ausgaben

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

1.037.570 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

126.820 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahme

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt nicht festgesetzt.

§ 4

Umlage

Zur Deckung des Finanzbedarfs wird

1.

eine allgemeine Umlage in Höhe von

130,00 EUR

je Einwohner und

2.

eine investive Umlage in Höhe von

7,80 EUR

je Einwohner festgesetzt.

§ 5

Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 172.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Weitere Festlegungen

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Erheblichkeitsgrenzen für die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gelten

a)

im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 1.000 EUR je Haushaltsstelle, bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes

b)

im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 2.000 EUR je Haushaltsstelle, bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Haushaltsansatzes

als unerheblich.

In diesen Fällen wird der Gemeinschaftsvorsitzende ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; er hat die Gemeinschaftsversammlung alsbald davon in Kenntnis zu setzen.

§ 7

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Gebesee, den 23.02.2023

gez. Nessel

Gemeinschaftsvorsitzende