Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Haupt- und Ersatzschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda. Von den Mitgliedgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue können folgende Anzahlen von Vorschlägen eingereicht werden:
| Gemeinde Andisleben | - | 1 Vorschlag |
| Gemeinde Ringleben | - | 1 Vorschlag |
| Gemeinde Walschleben | - | 1 Vorschlag |
| Stadt Gebesee | - | 2 Vorschläge. |
Wer für die kommende Amtszeit ab 01. Januar 2024 in die Vorschlagliste aufgenommen werden möchte, muss ein Antrag stellen. Um als ehrenamtlicher Richter tätig zu werden, müssen jedoch einige Anforderungen erfüllt sein.
Anforderungen:
| • | Vollendung des 25. Lebensjahres zu Beginn der Amtsperiode, |
| • | das 70. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein, |
| • | Wohnsitz in der Gemeinde Andisleben, Ringleben, Walschleben oder Stadt Gebesee |
| • | objektiv und unparteiisch, Bindung an Recht und Gesetz, |
| • | gutes Urteilsvermögen, |
| • | keine Vorstrafen, bei Amtsantritt keine schwebenden Verfahren, |
| • | durch Richterspruch keine Aberkennung der Fähigkeit zum Begleiten öffentlicher Ämter, |
| • | keine Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR, |
| • | kein Vermögensverfall, |
| • | Eignung zum Amt darf nicht aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt sein, |
| • | ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache. |
Der Bundesverwand Ehrenamtlicher Richterinnen und Richter hat eine Landingpage erreichbar im Internet unter: www.schoeffenwahl2023.de eingerichtet. Diese gibt einen Einblick in die Tätigkeit und die Anforderungen an das Amt.
Ihren Antrag auf Aufnahme in die Vorschlagliste der jeweiligen Gemeinde reichen Sie bitte bis spätestens 30. April 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in 99189 Gebesee ein.