hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Gebesee hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 das gesetzlich erforderliche Planverfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/93 Mischgebiet „Gebesee Süd“ der Stadt Gebesee im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB eingeleitet. Dieser Beschluss wird gem. § 2 (1) BauGB hiermit bekannt gemacht. Die Lage des Plangebietes in der Ortslage sowie die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches sind aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich.
Wesentliches Ziel der Planung:
Ziel ist es den Norma- und den Getränkemarkt nach 17 Jahren Betrieb an die Erfordernisse einer modernen Handelsimmobilie sowie an geänderte Kundenwünsche und eine zeitgemäße Präsentation der Warensortimente anzupassen.
Das Planverfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/93 Mischgebiet „Gebesee Süd“ der Stadt Gebesee soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13 (2) BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB, ohne Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie ohne der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB soll gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB abgesehen werden. Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Mittelthüringen (RP-MT 2011)
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Gebesee zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit.
Der Stadtrat der Stadt Gebesee hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 den Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/93 Mischgebiet „Gebesee Süd“ der Stadt Gebesee gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes und die Begründung werden gemäß § 3 (1) PlanSiG
vom 23.03.2023 bis 28.04.2023
öffentlich im Internet als Download unter der Adresse www.stadt-gebesee.de bereitgestellt.
Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die o.g. Planungsunterlagen als zusätzliches Informationsangebot an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
| Ort: | Bauamt / Flur der VG Gera Aue, Marktplatz 13, 99189 Gebesee |
| Montag | 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | - geschlossen - |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Gebesee unberücksichtigt bleiben können.
Gebesee den, 10.03.2023
gez. Koch
Bürgermeister
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