Der Gemeinderat Walschleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.02.2023 die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Walschleben beschlossen.
| - | Die Satzung wurde am 23.02.2023 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda zur Genehmigung vorgelegt. |
| - | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 09.03.2023 - eingegangen am 13.03.2023, AZ.: 092.51:902.58:68057 (2023, gewürdigt. |
| - | Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. 01. 2023 in Kraft. |
| - | Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 sind jeweils in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen. |
| - | Es sind keine Kreditaufnahmen festgesetzt. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| - | In der Zeit vom 27.03.2023 - 11.04.2023 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. |
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| Entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13, in Gebesee zur Verfügung gehalten. |
gez. Bube
Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben
Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2023
Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) erlässt der Gemeinderat Walschleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.213.860 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.684.220 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 200.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v. H. |
| b) | für die Grundsteuer (B) | 389 v. H. |
| Gewerbesteuer
| 395 v. H. | |
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 535.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festlegungen
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Überplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 10 v. H. des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten. Bei den außerplanmäßigen Ausgaben wird die als unerheblich anzusehende Wertgrenze auf 2.600 EUR festgesetzt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Walschleben, den 14.03.2023
gez. Bube
Bürgermeister
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21, Abs. 4 ThürKO).