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Die Gera-Aue
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

Beschluss-Nr.:

217-30/01-2024 GR

Sitzungsort:

Andisleben

Gremium:

Gemeinderat Andisleben

Datum:

24.01.2024

Haushaltssatzung der Gemeinde Andisleben im Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2024

Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Andisleben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Einnahme und Ausgabe

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

934.170 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

307.070 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahme

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen werden keine festgesetzt.

§ 4

Hebesätze

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

350 v. H.

b)

für die Grundsteuer (B)

405 v. H.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Kassenkredit

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 155.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Andisleben, den 16.02.2024

Vollrath

Bürgermeister

II.

Abstimmergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates: 8 + Bürgermeister

Anzahl der Anwesenden:

8 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltung:

0

III.

Die Gemeinde Andisleben hat am 24.01.2024 die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschlossen.

-

Die Satzung wurde am 25.01.2024 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt.

-

Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 13.02.2024 - eingegangen am 15.02.2024 AZ.: 902.58:68002/2024 zur Kenntnis genommen.

-

Die Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Andisleben enthält keine genehmigungspflichti-gen Bestandteile.

-

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

-

In der Zeit vom 25.03.2024 bis 05.04.2024 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2024 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten.

„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Andisleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“