Beschluss-Nr. 129-20/02-2024 GR
| Sitzungsort: | Ringleben |
| Gremium: | Gemeinderat Ringleben |
| Datum: | 07.02.2024 |
Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt der Gemeinderat Ringleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Einnahmen und Ausgaben
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 791.970 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 376.640 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahme
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 450.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Hebesätze
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 295 v. H. |
| b) | für die Grundsteuer (B) | 402 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 105.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festlegungen
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 2.500 EUR des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten.
§7
Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Ringleben, den 27.02.2024
Schmidt
Bürgermeister
| Abstimmergebnis: | Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates: 6 + Bürgermeister |
| Anzahl der Anwesenden: | 6 + Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Die Gemeinde Ringleben hat am 06.02.2024 die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschlossen.
| - | Die Satzung wurde am 07.02.2024 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt. |
| - | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 23.02.2024 - eingegangen am 26.02.2024 AZ.: 902.58:68045/2024 zur Kenntnis genommen. |
| - | Die Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Ringleben enthält keine genehmigungspflichti-gen Bestandteile. |
| - | Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. |
| - | In der Zeit vom 25.03.2024 bis 05.04.2024 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2024 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten. |
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Ringleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“