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Die Gera-Aue
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Stadt Gebesee

Die Stadt Gebesee verpachtet die Fischereirechte in folgenden Gewässern ab 01. April 2025:

Mahlgera:

Flur: 10, Flurstück: 5

Flur: 6, Flurstück: 74/4, 74/9, 79/5, 1075/18

Gesamtgröße:

ca. 1,70 ha

Breite:

Ø 5,8 m

Länge:

ca. 1.220 m

Großer Schambach:

Gemarkung Gebesee

Flur 1, Flurstück: 238/1, 238/2, 638/2, 648/305, 649/306

Flur 2, Flurstück: 125/1, 125/2, 125/3, 125/4, 125/5, 125/6, 125/7, 125/8, 125/11, 125/12, 125/13, 125/15, 127/1, 130/3

Gemarkung Schwerstedt

Flur 8, Flurstück: 1196/178

Gesamtgröße:

ca. 1,22 ha

Breite:

Ø 2 - 4 m

Länge:

ca. 3.050 m

Die Verpachtung erfolgt vom 1. April 2025 bis 31. März 2037. Die fischereigesetzliche Verpflichtung zur Hege nach § 2 des Thüringer Fischereigesetzes (ThürFischG) wird ganz auf den Pächter übertragen.

Der Pachtzins für das Fischereirecht beträgt jährlich mindestens 100,- €/ha.

Pachtbewerbern müssen nach § 13 ThürFischG zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Besitz eins gültigen Fischereischeins sein.

Die Pachtung nur eines Gewässers ist möglich.

Die Stadt Gebesee ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Eine Pachtverpflichtung der Stadt Gebesee besteht auch bei vorliegenden Angeboten nicht.

Bei der Bewerbung sind folgende Punkte anzugeben:

  1. Name, Anschrift, Kontaktdaten
  2. Angaben zu bisherigen Fischereierfahrungen
  3. Kopie des gültigen Fischereischeins
  4. Kopie des gültigen Ausweisdokuments
  5. Pachtgebot

Die Frist zum Einreichen der Gebote endet am 06. März 2025 um 12 Uhr.

Gebote sind schriftlich, in einem geschlossenen Umschlag, mit dem Vermerk

“Angebot zur Ausschreibung Fischereirecht Stadt Gebesee - Nicht öffnen!“

bei der

Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue

Marktplatz 13

99189 Gebesee

einzureichen.

Fragen zur Ausschreibung richten Sie an:

VG Gera-Aue, Kämmerei

Email: kaemmerei@vg-gera-aue.de