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Die Gera-Aue
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Ringleben

Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2026

Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) erlässt der Gemeinderat Walschleben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Einnahmen und Ausgaben

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

879.460 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

597.400 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahme

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 50.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Hebesätze

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A)

320 v. H.

b)

für die Grundsteuer (B)

410 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Kassenkredit

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 146.500 EUR festgesetzt.

§ 6

Weitere Festlegungen

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

(1) Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 2.500 EUR des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten.

(2) Die im UA 9100 Grp. 3770 veranschlagte Einnahme aus Krediten ist eine Kreditaufnahme mit Kapitalzinsfinanzierung nach dem ThürKIpG.

§ 7

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Ringleben, den 11.03.2026

gez. M. Müller

Bürgermeister

Abstimmergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Mitglieder

des Gemeinderates:

6 + Bürgermeister

Anzahl der Anwesenden:

6 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Die Gemeinde Ringleben hat am 10.02.2026 die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschlossen.

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Die Satzung wurde am 12.02.2026 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt.

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Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 23.02.2026 - eingegangen am 24.02.2026 (per Mail) AZ.: 092.51:902.58:68045/2026 zur Kenntnis genommen.

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Die Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Ringleben enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

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Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

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In der Zeit vom 23.03.2026 bis 07.04.2026 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2026 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten.

„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Ringleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“