Beschluss-Nr. | 80-12/03-2021 |
Sitzungsort: | Andisleben |
Gremium: | Gemeinderat Andisleben |
Datum: | 03.03.2021 |
Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) geändert durch Entscheidungen des Thür. Verfassungsgerichtshofs v. 12. 10.2004 (GVBL. S 849), geändert durch das Begleitgesetz zur Änderung der ThürKO am 08.04.2009 (GVBL. S. 345 Nr. 5), zuletzt geändert am 11. Juni 2020 (GVBL. S. 429, 433) erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Andisleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Einnahme und Ausgabe
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 802.700 EUR |
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 417.270 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahme
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Hebesätze
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 350 v. H. |
b) | für die Grundsteuer (B) | 405 v. H. |
Gewerbesteuer — 395 v. H.
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 102.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Andisleben, den 14.04.2021
Vollrath
Bürgermeister
Abstimmergebnis: Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates: 8 + Bürgermeister
Anzahl der Anwesenden: | 7 + Bürgermeister |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
Die Gemeinde Andisleben hat am 03.03.2021 die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschlossen.
- | Die Satzung wurde am 04.03.2021 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt. |
- | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 13.04.2021 - eingegangen am 13.04.2021 per E-Mail AZ.: 902.58:68002/2021 zur Kenntnis genommen. |
- | Die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Andisleben enthält keine genehmigungspflichti-gen Bestandteile. |
- | Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. |
- | In der Zeit vom 26.04.2021 bis 07.05.2021 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. |
Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2021 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten. |
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Andisleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“