Titel Logo
Die Gera-Aue
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

4. Satzung zurÄnderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungder Stadt Gebesee

zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Gebesee

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 87) und der Bestimmungen des Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. Nr. 12 S. 276 ff), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Juli 2021 (GVBl. S. 387) erlässt der Stadtrat Gebesee in seiner Sitzung am 28.02.2023 folgende 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Gebesee vom 15.01.2014:

Artikel 1

1. § 4 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

Während der Weihnachtsferien des Landes Thüringen bleibt die Kindertageseinrichtung geschlossen.

Artikel 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Gebesee geltenden Fassung bekannt zu machen.

Artikel 3

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Gebesee, 22.03.2023

R. Koch

Bürgermeister

„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Stadt Gebesee bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera - Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist § 21 Abs. 4 ThürKO.“