Beschluss-Nr. 221-28/02-2023 GR - Genehmigung Niederschrift - öffentlicher Teil
Der Gemeinderat Walschleben genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.12.2022, öffentlicher Teil.
Abstimmung:
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Beschluss-Nr. 222-28/02-2023 GR - Haushaltssatzung der Gemeinde Walschleben für das Haushaltsjahr 2023
Auf der Grundlage der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Gemeinderat Walschleben in seiner Sitzung am 21.02.2023 die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie seine Bestandteile und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmung:
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Beschluss-Nr. 223-28/02-2023 GR - Finanzplan der Gemeinde Walschleben für das Haushaltsjahr 2023
Der Gemeinderat Walschleben beschließt in seiner Sitzung am 21.02.2023 auf der Grundlage der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürK0) vom 16.08.1993 (GVBL. Nr. 23 S.501) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. Nr.2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2023.
Abstimmung:
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Beschluss-Nr. 224-28/02-2023 GR - Vergabe Bauleistung;
hier: Sanierung Kaltwasserleitung Keller, Am See 4-6
Der Gemeinderat Walschleben beschließt, die Sanierung der Kaltwasserleitung im Keller des Wohnblock Am See 4 - 6 an die Firma Beyer GmbH, Lange Str. 105 in 99189 Andisleben zu vergeben. Die Finanzierung wird im Haushaltsplan 2023 mit aufgenommen.
Abstimmung:
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Beschluss-Nr. 225-28/02-2023 GR - Vergabe Bauleistung;
hier: Reparatur der Netzwerkverkabelung und Beleuchtung Ärztehaus
Der Gemeinderat Walschleben beschließt, die Reparatur der Netzwerkverkabelung und der Beleuchtung im Ärztehaus der Gemeinde Walschleben an die Firma Elektro-Moschcau-Anlagenbau GmbH, Ammersche Landstraße 27-30, 99974 Mühlhausen zu vergeben. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 8801.9400.
Abstimmung:
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Beschluss-Nr. 226-28/02-2023 GR - Inspektion und Reparatur von Feuerwehrpumpen
Der Gemeinderat beschließt die Inspektion und Reparatur von Feuerwehrpumen an die Firma CE Brandschutz, Christoph Eichelkraut, Ortsstraße 53, 07924 Eßbach zu vergeben. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 1300.5200.
Abstimmung:
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Beschluss-Nr. 227-28/02-2023 GR - Gemeindliche Stellungnahme, B-Plan „Am Teich“ - Bauantrag;
hier: Neubau Doppelhaus
Der Gemeinderat Walschleben beschließt, dass zum Bauantrag von
| Bauvorhaben: | Neubau Doppelhaus |
| Baugrundstück: | Gemarkung Walschleben, Flur 13, Flurstück 1208 Am Kleinen Teich 37, 99189 Walschleben |
kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht beantragt wird.
Abstimmung:
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Beschluss-Nr. 228-28/02-2023 GR - Gemeindliche Stellungnahme, B-Plan „Am Teich“ - Bauantrag;
hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen
Der Gemeinderat Walschleben beschließt, dass zum Bauantrag von
| Bauvorhaben: | Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen |
| Baugrundstück: | Gemarkung Walschleben, Flur 13, Flurstück 1222 Am Kleinen Teich 19, 99189 Walschleben |
kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht beantragt wird.
Abstimmung:
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Beschluss-Nr. 229-28/02-2023 GR - Gemeindliche Stellungnahme, B-Plan „Am Teich“ - Bauantrag
hier: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport
Der Gemeinderat Walschleben beschließt, dass zum Bauantrag von
| Bauvorhaben: | Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport |
| Baugrundstück: | Gemarkung Walschleben, Flur 13, Flurstück 1245 Am Kleinen Teich 36, 99189 Walschleben |
kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht beantragt wird.
Abstimmung:
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Beschluss-Nr. 230-28/02-2023 GR - Gemeindliche Stellungnahme, B-Plan „Am Teich“ - Bau Antrag;
hier: Neubau eines Wohnhauses mit integrierter Einliegerwohnung
Der Gemeinderat Walschleben beschließt, dass zum Bauantrag von
| Bauvorhaben: | Neubau eines Wohnhauses mit integrierter Einliegerwohnung |
| Baugrundstück: | Gemarkung Walschleben, Flur 13, Flurstück 1216 Am Kleinen Teich 24, 99189 Walschleben |
kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht beantragt wird.
Abstimmung:
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. 231-28/02-2023 GR - Gemeindliche Stellungnahme, B-Plan „Am Teich“ - Bauantrag;
hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen
Der Gemeinderat Walschleben beschließt, dass zum Bauantrag von
| Bauvorhaben: | Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen |
| Baugrundstück: | Gemarkung Walschleben, Flur 13, Flurstück 1241 Am Kleinen Teich 44, 99189 Walschleben |
kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht beantragt wird.
Abstimmung:
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |