| Beschluss-Nr. 527-43/03-2024 SR | |
| Sitzungsort: | Gebesee |
| Gremium: | Stadtrat Gebesee |
| Datum: | 21.03.2024 |
Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Stadt Gebesee folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.598.820 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.856.840 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 302 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 404 v. H. |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. | ||
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 560.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festlegungen
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 2.500 EUR des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Gebesee, den 03.04.2024
L. Rothe
Bürgermeister
| Abstimmergebnis: | Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Stadtrates: 10 + Bgm. |
| Anzahl der Anwesenden: | 8 + Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Die Stadt Gebesee hat am 21.03.2024 die Haushaltssatzung 2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen.
| - | Die Satzung wurde am 22.03.2024 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda zur Genehmigung angezeigt. |
| - | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 28.03.2024 – eingegangen am 02.04.2024 AZ.: 092.51:902.58:68014/2024 zur Kenntnis genommen. |
| - | Die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Gebesee enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| - | Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. |
| - | In der Zeit vom 22.04.2024 bis 03.05.2024 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2024 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten. |
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Stadt Gebesee bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“