In der Gemeinde Ringleben wurde eine Liegenschaftsneuvermessung durchgeführt.
Folgende Flurstücke sind von der Liegenschaftsneuvermessung betroffen:
Gemarkung Ringleben
| Flur 4, Flurstücke: | 112/1, 112/2, 113, 114, 115, 117, 118, 119, 250/116, und 251/116. |
Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters) kann von den Beteiligten vom 29. April 2024 bis 28. Mai 2024 in der Zeit von Montag bis Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr sowie Freitag 08:00-12:00 Uhr in den Räumen des
Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Erfurt
Hohenwindenstraße 14
99086 Erfurt
eingesehen werden.
Gemäß § 16 Abs. 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters) bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Erfurt, Hohenwindenstraße 14, 99086 Erfurt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Erfurt, den 28. März 2024
Im Auftrag
gez. Gerd Müller
Referatsleiter
https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche