| Beschluss-Nr. | 23-04/02-2025 GR |
| Sitzungsort: | Ringleben |
| Gremium: | Gemeinderat Ringleben |
| Datum: | 18.02.2025 |
Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt der Gemeinderat Ringleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Einnahmen und Ausgaben
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 810.870 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 254.460 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahme
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 460.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Hebesätze
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 320 v.H. |
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| b) | für die Grundsteuer (B) | 410 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 135.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festlegungen
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 2.500 EUR des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten.
§ 7
Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Ringleben, den 12.03.2025
M. Müller
Bürgermeister
Abstimmergebnis:
| Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates: | 6 + Bürgermeister |
| Anzahl der Anwesenden: | 5 + Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 1 |
Die Gemeinde Ringleben hat am 18.02.2025 die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschlossen.
| - | Die Satzung wurde am 21.02.2025 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt. |
| - | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 10.03.2025 - eingegangen am 10.03.2025 (per Mail) AZ.: 902.58:68045/2025 zur Kenntnis genommen. |
| - | Die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Ringleben enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| - | Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. |
| - | In der Zeit vom 24.03.2025 bis 28.03.2025 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2025 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten. |
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Ringleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“