§ 1
Zweckbestimmung
Die Gemeinde Ringleben vermietet den gemeindeeigenen Saal und das Versammlungs- und Schulungsgebäude in der Neuen Straße zur Durchführung von:
| - | öffentlichen Veranstaltungen der Gemeinde Ringleben, |
| - | Veranstaltungen der ortsansässigen Kindertagesstätte, |
| - | Veranstaltungen örtlicher Vereine und anderer Gruppierungen und |
| - | Privatveranstaltungen. |
Über die Vermietung entscheidet der Bürgermeister.
§ 2
Gegenstand der Nutzung
Die Gemeinde Ringleben vermietet:
| 1. | Saal einschließlich der kompletten Einrichtung, Toilettenanlage und Küche. |
| Bei der Mietung des Saales ist der Mieter berechtigt, die Hoffläche auf dem Grundstück mitzunutzen. |
| 2. | Aufenthaltsraum nebst Küche und Toilette im Versammlungs- und Schulungsgebäude in der Neuen Straße 2. |
| 3. | Tische und Stühle |
§ 3
Nutzungsentgelt
Für die Nutzung der in § 2 genannten Einrichtungen und Gegenstände wird folgendes Nutzungsentgelt erhoben:
| 1. | Saal einschließlich Einrichtungsgegenstände, Küche und Toilette: | ||
| - | Grundentgelt (maximal 3 Tage): | 150,00 EUR |
| - | Verbrauch Elektroenergie: | je KWh 0,40 EUR |
| - | Kaution: | 150,00 EUR |
| 2. | Nutzung des Saals für die ortsansässigen Vereine: | ||
| - | Grundentgelt: | 100,00 EUR |
| - | Elektroenergie: (Zählerablesung bei Übergabe/Übernahme) | 50% des tatsächlichen Verbrauchs |
| 3. | Versammlungs- und Schulungsgebäude in der Neuen Straße 2: | ||
| - | Tagespauschale: | 100,00 EUR |
| - | Kurzzeitige Nutzung (Maximal 3 Std.): | 20,00 EUR |
| - | Heizkostenpauschale (Oktober bis März): | 30,00 EUR |
| - | Kaution: | 100,00 EUR |
| - | Nutzung durch ortsansässige Vereine für Versammlungen kostenfrei. | |
| Die Nutzung umfasst den Aufenthaltsraum, die Küche und Toilettenanlage. | ||
| 4. | Nutzung der Tische und Stühle außerhalb des Saales (maximal 3 Tage, ohne Tag der Übergabe/Übernahme): | ||
| - | je Tisch | 2,00 EUR |
| - | je Stuhl | 1,00 EUR |
| Das Nutzungsentgelt beträgt mindestens 25,00 EUR. | ||
§ 4
Nutzungsvertrag;
Fälligkeit des Nutzungsentgeltes
| 1. | Jede Nutzung bedarf des Abschlusses eines Nutzungsvertrages. |
| 2. | Grundlage für den Vertrag ist ein schriftlicher Antrag durch den Nutzer. |
| 3. | Sollten mehrere Anträge für den gleichen Zeitraum vorliegen, entscheidet der Bürgermeister über die Vergabe der Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände. |
| 4. | Mit Vertragsabschluss erkennt der Nutzer die Bedingungen der Nutzungsordnung an. |
| 5. | Der Zahlungsanspruch des Nutzungsentgeltes entsteht mit Abschluss des Vertrages. Das Nutzungsentgelt ist längstens nach 2 Wochen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. |
§ 5
Pflichten und Haftung der Nutzer
| 1. | Mehrere Nutzer gemäß Vertrag haften gesamtschuldnerisch. |
| 2. | Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm zur Nutzung übergebenen Räumlichkeiten und Gegenstände sorgsam zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt nach Vertragsende zurückzugeben. |
| 3. | Die Räume und Freiflächen sind besenrein zurückzugeben. Einrichtungsgegenstände sind im sauberen, gereinigten Zustand zurückzugeben. |
| 4. | Unabhängig vom Verschulden haftet der Nutzer für entstandene Schäden an den Nutzungsgegenständen. |
§ 6
In Kraft treten
Diese Nutzungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Nutzungsordnung vom 11.12.2020 außer Kraft.
Ringleben, den 18.02.2025
Martin Müller
Bürgermeister