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Die Gera-Aue
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Ringleben

Nutzungsordnung

der Gemeinde Ringleben für den gemeindeeigenen Saal und das Versammlungs- und Schulungsgebäude in der Neuen Straße 2

§ 1

Zweckbestimmung

Die Gemeinde Ringleben vermietet den gemeindeeigenen Saal und das Versammlungs- und Schulungsgebäude in der Neuen Straße zur Durchführung von:

-

öffentlichen Veranstaltungen der Gemeinde Ringleben,

-

Veranstaltungen der ortsansässigen Kindertagesstätte,

-

Veranstaltungen örtlicher Vereine und anderer Gruppierungen und

-

Privatveranstaltungen.

Über die Vermietung entscheidet der Bürgermeister.

§ 2

Gegenstand der Nutzung

Die Gemeinde Ringleben vermietet:

1.

Saal einschließlich der kompletten Einrichtung, Toilettenanlage und Küche.

Bei der Mietung des Saales ist der Mieter berechtigt, die Hoffläche auf dem Grundstück mitzunutzen.

2.

Aufenthaltsraum nebst Küche und Toilette im Versammlungs- und Schulungsgebäude in der Neuen Straße 2.

3.

Tische und Stühle

§ 3

Nutzungsentgelt

Für die Nutzung der in § 2 genannten Einrichtungen und Gegenstände wird folgendes Nutzungsentgelt erhoben:

1.

Saal einschließlich Einrichtungsgegenstände, Küche und Toilette:

-

Grundentgelt (maximal 3 Tage):

150,00 EUR

-

Verbrauch Elektroenergie:

je KWh 0,40 EUR

-

Kaution:

150,00 EUR

2.

Nutzung des Saals für die ortsansässigen Vereine:

-

Grundentgelt:

100,00 EUR

-

Elektroenergie:

(Zählerablesung bei

Übergabe/Übernahme)

50% des

tatsächlichen

Verbrauchs

3.

Versammlungs- und Schulungsgebäude in der Neuen Straße 2:

-

Tagespauschale:

100,00 EUR

-

Kurzzeitige Nutzung

(Maximal 3 Std.):

20,00 EUR

-

Heizkostenpauschale

(Oktober bis März):

30,00 EUR

-

Kaution:

100,00 EUR

-

Nutzung durch ortsansässige Vereine für Versammlungen kostenfrei.

Die Nutzung umfasst den Aufenthaltsraum, die Küche und Toilettenanlage.

4.

Nutzung der Tische und Stühle außerhalb des Saales (maximal 3 Tage, ohne Tag der Übergabe/Übernahme):

-

je Tisch

2,00 EUR

-

je Stuhl

1,00 EUR

Das Nutzungsentgelt beträgt mindestens 25,00 EUR.

§ 4

Nutzungsvertrag;

Fälligkeit des Nutzungsentgeltes

1.

Jede Nutzung bedarf des Abschlusses eines Nutzungsvertrages.

2.

Grundlage für den Vertrag ist ein schriftlicher Antrag durch den Nutzer.

3.

Sollten mehrere Anträge für den gleichen Zeitraum vorliegen, entscheidet der Bürgermeister über die Vergabe der Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände.

4.

Mit Vertragsabschluss erkennt der Nutzer die Bedingungen der Nutzungsordnung an.

5.

Der Zahlungsanspruch des Nutzungsentgeltes entsteht mit Abschluss des Vertrages. Das Nutzungsentgelt ist längstens nach 2 Wochen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

§ 5

Pflichten und Haftung der Nutzer

1.

Mehrere Nutzer gemäß Vertrag haften gesamtschuldnerisch.

2.

Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm zur Nutzung übergebenen Räumlichkeiten und Gegenstände sorgsam zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt nach Vertragsende zurückzugeben.

3.

Die Räume und Freiflächen sind besenrein zurückzugeben. Einrichtungsgegenstände sind im sauberen, gereinigten Zustand zurückzugeben.

4.

Unabhängig vom Verschulden haftet der Nutzer für entstandene Schäden an den Nutzungsgegenständen.

§ 6

In Kraft treten

Diese Nutzungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Nutzungsordnung vom 11.12.2020 außer Kraft.

Ringleben, den 18.02.2025

Martin Müller

Bürgermeister