| Beschluss-Nr. | 34-04/02-2025 GR |
| Sitzungsort: | Walschleben |
| Gremium: | Gemeinderat Walschleben |
| Datum: | 11.02.2025 |
Auf der Grundlage der §§ 50 und 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBL. S. 501 Nr. 23) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41 Nr. 2) ) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt der Gemeinderat Walschleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.578.540 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.074.690 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v. H. |
| b) | für die Grundsteuer (B) | 389 v. H. |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 596.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festlegungen
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Überplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich im Sinne des § 58 der ThürKO, wenn sie 10 v. H. des Haushaltsansatzes der jeweiligen Haushaltsstelle nicht überschreiten. Bei den außerplanmäßigen Ausgaben wird die als unerheblich anzusehende Wertgrenze auf 2.600 EUR festgesetzt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Walschleben, den 03.03.2025
M. Bube
Bürgermeister
Abstimmergebnis:
| Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates: | 12 + Bürgermeister |
| Anzahl der Anwesenden: | 12 + Bürgermeister |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Die Gemeinde Walschleben hat am 11.02.2025 die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung beschlossen.
| - | Die Satzung wurde am 12.02.2025 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda angezeigt. |
| - | Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 27.02.2025 - eingegangen am 27.02.2025 AZ.: 902.58:68057/2025 zur Kenntnis genommen. |
| - | Die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Walschleben enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| - | Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. |
| - | In der Zeit vom 24.03.2025 bis 04.04.2025 liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. |
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| Entsprechend § 57 Abs. 3, Satz 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2025 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee zur Verfügung gehalten. |
„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Walschleben bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 ThürKO).“