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Die Gera-Aue
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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2. Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue vom 26.01.2022

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1; 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. 08. 1993 (GVBl. S. 501) i. d. Fassung der Neubekanntmachung vom 28. 01. 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue in der Sitzung am 09.12.2025 die folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue vom 26.01.2022 wird wie folgt geändert:

§ 9 - Entschädigungen wird wie folgt geändert:

Im Absatz 1 wird der Betrag 25,00 EUR durch den Betrag 30,00 EUR ersetzt.

Artikel 2

Die Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue vom 26.01.2022 in der ab Inkrafttreten dieser 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue an geltenden Fassung bekanntzumachen.

Artikel 3

Die 2. Satzung zur Änderung zur Hauptsatzung vom 26.01.2022 tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Gebesee, den 02.04.2026

gez. Nessel

Gemeinschaftsvorsitzende

„Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der ThürKO beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue, Marktplatz 13 in Gebesee geltend gemacht worden ist § 21 Abs. 4 ThürKO."